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Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht

Chair for Global Business Law, International Arbitration Law and Private Law
Street: 
Domerschulstr. 16
Zip Code: 
97070
City: 
Würzburg

Project

Submitted by eldr on 8. July 2024 - 16:24

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
active
Start Thesis Project: 
Monday, 1. November 2021 to Thursday, 31. October 2024
Title of Thesis Project: 
Die Selbstbevorzugung durch marktmächtige Digitalplattformen aus kartellrechtlicher Perspektive
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PDF icon 69060_1722805354.pdf
Kind of Project: 
PhD Project
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Project OEH-Nr.: 
02140600
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Project

Submitted by eldr on 26. June 2023 - 16:01

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
active
Start Thesis Project: 
Saturday, 1. April 2023 to Wednesday, 31. March 2027
Title of Thesis Project: 
Die wiederlegliche Schadensvermutung des § 33a Abs 2 Satz 1 GWB
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PDF icon 63566_951326953.pdf
Kind of Project: 
PhD Project
Copyright of Photo: 
Copyright of Photo by Doctoral Student
Project OEH-Nr.: 
02140600
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Project

Submitted by eldr on 26. June 2023 - 15:44

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
active
Start Thesis Project: 
Wednesday, 1. March 2023 to Sunday, 28. February 2027
Title of Thesis Project: 
(Leistungs-)ansprüche und ihre Durchsetzung nach dem Digital Markets Act
Upload Application: 
PDF icon 63568_1038080624.pdf
Kind of Project: 
PhD Project
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Copyright of Photo by Doctoral Student
Project OEH-Nr.: 
02140600
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OEH

Submitted by eldr on 2. June 2023 - 18:10

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Thesis Project

Submitted by eldr on 5. November 2018 - 18:33

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Thursday, 1. February 2018 to Monday, 31. January 2022
Title of Thesis Project: 
Das Kronzeugenprogramm in internationalen Kartellverfahren
Abstract Thesis Project: 

Sowohl die nationalen Wettbewerbsbehörden als auch die Europäische Kommission erkennen die große praktische Bedeutung der Kronzeugenprogramme an, da die Aufdeckung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen größtenteils auf die Kooperation mit solchen Kronzeugen zurückzuführen ist. Kronzeugenprogramme bieten den Kartellanten die Möglichkeit an, gegen die Offenlegung von Informationen, die die Durchführung einer gezielten Nachprüfung eines Kartellrechtsverstoßes oder gar die Feststellung des Verstoßes ermöglichen, von einem Bußgelderlass oder zumindest von einer Bußgeldermäßigung zu profitieren. Die Entscheidung, einen Kronzeugenantrag zu stellen, fällt den Kartellanten aber nicht leicht. Der Antrag ist das Ergebnis einer komplexen Abwägung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile und wird erst nach einer detaillierten Risikoanalyse gestellt. Von erheblicher Bedeutung für die Antragstellung ist die Frage nach der Rechtssicherheit. Für die potenziellen Antragsteller ist es unabdingbar, möglichst genau einschätzen zu können, ob der Bußgelderlass oder die Geldbußermäßigung - und wenn ja, in welcher Höhe - gewährt werden kann.
Die Rechtssicherheit ist vor allem dann gefährdet, wenn es um Kartellrechtsverstöße geht, die ihre Auswirkungen in mehr als einer Jurisdiktion entfalten. Aufgrund der heutigen globalisierten Wirtschaft hat sich das Betätigungs- und Auswirkungsfeld der kartellrechtswidrigen Absprachen und Verhaltensweisen verändert. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich mehrere nationale Wettbewerbsbehörden dafür zuständig sind, sich mit einem Kartellfall zu beschäftigen und den Verstoß zu ahnden. Weder auf internationaler noch auf europäischer Ebene ist es eindeutig, welche Behörde tatsächlich gegen ein Kartell vorgeht. Dazu kommt die Tatsache, dass es kein einheitliches System für die Kronzeugenprogramme gibt, wonach die Antragstellung bei einer Wettbewerbsbehörde als Antragstellung bei allen potenziell zuständigen Wettbewerbsbehörden gilt. Aus diesem Grund sind die Kartellanten, die Gebrauch vom Kronzeugenprogramm machen wollen, verpflichtet, Anträge bei mehreren Wettbewerbsbehörden und bei der Kommission zu stellen. Der vom EuGH verhandelte Fall „DHL“ (C-428/14) zeigt genau diese Problematik der Mehrfachantragstellung auf. DHL hatte ursprünglich einen Kronzeugenantrag bei der Kommission gestellt, mit dem DHL ein Kartell aufdeckte. Die Kommission verwies aber den Fall an die italienische Wettbewerbsbehörde, bei der DHL nicht der erste Antragsteller war. Infolge dessen wurde DHL der Bußgelderlass nicht gewährt.
Der europäische Gesetzgeber entschied, diese ungünstige Situation zu korrigieren und kodifizierte in seinem ECN+ Richtlinienvorschlag das leniency model Programm des Europäischen Wettbewerbsnetzes.  Die Probleme hinsichtlich der Mehrfachantragstellung werden dadurch teilweise entschärft, jedoch nicht vollumfänglich gelöst. Ziel dieser Arbeit ist diese Probleme darzustellen und alternative Lösungen im Bereich der Antragstellung zu finden, die den potenziellen Antragstellern nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch weltweit die gewünschte Rechtssicherheit gewähren können.

Comment Project: 
Verängerung um 1 Jahr.
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PDF icon Antrag auf Zulassung 17.10.2018
Kind of Project: 
PhD Project
Project OEH-Nr.: 
02140600
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Thesis Project

Submitted by eldr on 5. November 2018 - 18:28

Connected to: 
GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Saturday, 1. September 2018 to Monday, 2. May 2022
Title of Thesis Project: 
Einstweilige Maßnahmen im Kartellverfahren
Abstract Thesis Project: 

Artikel 8 VO 1/2003- Einstweilige Maßnahmen

(1) Die Kommission kann in dringenden Fällen, wenn die Gefahr eines ernsten, nicht wiedergutzumachenden Schadens fur den Wettbewerb besteht, von Amts wegen auf der Grundlage einer prima facie festgestellten Zuwiderhandlung durch Entscheidung einstweilige Maßnahmen anordnen.

(2) Die Entscheidung gemäß Absatz 1 hat eine befristete Geltungsdauer und ist - sofern erforderlich und angemessen - verlängerbar.

Gemäß Art. 8 VO 1/2003 hat die europäische Kommission die Befugnis, einstweilige Maßnahmen zum Schutze des Wettbewerbs zu erlassen. Auch den nationalen Wettbewerbsbehörden steht dieses Instrument zur Verfügung (z. B.§ 32a GWB}. Trotz der allgegenwärtigen Forderungen (u. a. Koalitionsvertrag, Sondergutachten Monopolkommission, Arbeitskreis Kartellrecht des Bundeskartellamts am 4.10.2018) nach einem schnelleren Eingreifen des Kartellrechts angesichts einer sich dynamisch entwickelnden Wirtschaft (Digitalisierung, starke Konzentrationswirkung auf Plattformmärkten etc.) wurden bisher nur sehr wenige einstweilige Maßnahmen erlassen. Auf mitgliedstaatlicher Ebene sind lediglich Großbritannien, Belgien und vor allem Frankreich nennenswert in Aktion getreten. Das Bundeskartellamt hat noch keine einzige einstweilige Maßnahme erlassen. Auch die Europäische Kommission erließ seit der 1980 ergangenen grundlegenden Entscheidung des EuGH in Sachen ,,Camera Care" - gemessen an der Gesamtzahl der Fälle - lediglich eine sehr geringe Anzahl von acht einstweiligen Maßnahmen. Seit der Kodifizierung des Instruments in VO 1/2003 folgten keine mehr.

Legislative Anderungen mit dem Ziel einer Stärkung des Instruments sind durch die Verabschiedung der sog. ECN+-Richtlinie (vorgesehen fur Ende 2018) und im Rahmen der anstehenden 10. GWB-Novelle zu erwarten bzw. in Vorbereitung.

Das Dissertationsvorhaben soil u. a. der Frage nachgehen, warum von der Möglichkeit, einstweilige Maßnahmen zu erlassen, bislang so wenig Gebrauch gemacht wurde. Welche Besonderheiten machen das Instrument fur die Behörden so unattraktiv? In welchen Situationen und unter welchen Bedingungen kommt die Anordnung einstweiliger Maßnahmen in Betracht? Gibt es in Rechtsordnungen wie der deutschen, in denen besonders wenig einstweilige Maßnahmen erlassen wurden, möglicherweise funktionierende funktionelle Aquivalente wie z. B. das Instrument des einstweiligen Zivilrechtsschutzes? Welche Anpassungen de lege ferenda empfehlen sich auf europäischer und nationaler Ebene?

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PDF icon Antrag auf Zulassung 08.10.2018
Kind of Project: 
PhD Project
Project OEH-Nr.: 
02140600
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Thesis Project

Submitted by eldr on 5. November 2018 - 18:20

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Monday, 1. October 2018 to Wednesday, 5. February 2020
Title of Thesis Project: 
Common Ownership im Wettbewerbsrecht
Abstract Thesis Project: 

Common Ownership beschreibt die Verflechtung von konkurrierenden Unternehmen über Minderheitsbeteiligungen ihrer Anteilseigner. Dabei handelt es sich häufig um institutionelle Investoren wie BlackRock oder Vanguard. Die Arbeit bietet einen Gesamtüberblick über die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Common Ownership. Ausgehend vom Stand der ökonomischen Forschung werden zunächst mögliche wettbewerbsbeeinträchtigende Wirkmechanismen untersucht. Anschließend werden die Verflechtungsstrukturen anhand des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts beurteilt sowie Regulierungsvorschläge und weitere Lösungsansätze analysiert.

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PDF icon Antrag auf Zulassung 14.09.2018
Kind of Project: 
PhD Project
Project OEH-Nr.: 
02140600
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Thesis Project

Submitted by eldr on 9. August 2018 - 17:20

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Thursday, 1. May 2014 to Tuesday, 19. October 2021
Title of Thesis Project: 
Funktionskontrollrechtliche Abhilfemaßnahmen gegen zukünftigen Marktmachtmissbrauch
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Kind of Project: 
PhD Project
Project OEH-Nr.: 
02140600
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Thesis Project

Submitted by eldr on 9. August 2018 - 16:44

Connected to: 
GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Sunday, 1. January 2012 to Thursday, 17. April 2014
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Thesis Project

Submitted by eldr on 9. August 2018 - 16:39

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GSLES
Project Internal Institute: 
Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht
Project Faculty: 
Juristische Fakultät
Status Project: 
completed
Start Thesis Project: 
Monday, 1. October 2012 to Monday, 20. April 2015
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